Verhaltensrichtlinie der DANQUINSA GmbH

Code of Conduct

Die DANQUINSA GmbH bekennt sich mit diesem Code of Conduct (CoC) zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung im Zusammenhang mit allen Tätigkeiten des Unternehmens.

Dieser CoC gilt für die DANQUINSA GmbH, deren Unternehmensführung sowie, für deren Mitarbeiter. Ausdrücklich bezieht sich der CoC auch auf die Anforderungen, die das Unternehmen DANQUINSA GmbH an seine Lieferanten stellt. Der CoC bezieht sich damit auch auf alle unternehmerischen Tätigkeiten außerhalb von Deutschland.

Im Folgenden sollen die wichtigsten zwingenden Normen zusammengefasst werden um den Mitarbeitern einen Leitfaden für die Ausrichtung ihres Handelns in die Hand geben.

1. Gesetzeskonformität

  1. Die Einhaltung der geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder, in denen wir tätig sind, ist für uns selbstverständlich. Falls die lokalen Gesetze und Vorschriften weniger restriktiv sind, orientiert sich unser Handeln an den Grundsätzen dieses CoC.

2. Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner

  1. Auswahl von Lieferanten
    Gemäß unserem CoC streben wir ein partnerschaftliches und faires Verhältnis mit unseren Geschäftspartnern an. Bei der Auswahl ist darauf zu achten, dass unsere Geschäftspartner die in diesem CoC genannten Werte beachten.
  2. Verbot von Korruption und Bestechung
    DANQUINSA verpflichtet sich zu fairem Wettbewerb. Keine Form von Korruption oder Bestechung wird toleriert.

  3. Geschäftsgeheimnis
    Geschäftsgeheimnisse von Partnern werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und gilt für alle Unternehmensangehörigen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

3. Unternehmensführung und Mitarbeiter

  1. Vorbildfunktion
    Unsere Führungskräfte haben eine Vorbildfunktion und sorgen in ihrem Verantwortungsbereich durch angemessene Aufsicht dafür, dass Verstöße gegen diesen CoC nicht geschehen.

  2. Achtung der Grundrechte
    Die DANQUINSA GmbH erklärt hiermit

    - die Chancengleichheit und Gleichbehandlung seiner Mitarbeiter zu fördern ungeachtet ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialen Herkunft, etwaiger Behinderung, sexuellen Orientierung, politischen oder religiösen Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters
    - die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu respektieren
    - eine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften nicht zu dulden, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung oder Diskriminierung
    - Verhalten (einschließlich Gesten, Sprache und physische Kontakte) nicht zu dulden, das sexuell, Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend ist

  3. Arbeitsbedingungen, Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit
    DANQUINSA bietet den Mitarbeitern eine angemessene Entlohnung und faire Arbeitsbedingungen. Jede Form von Zwangsarbeit wird abgelehnt. Kinderarbeit wird nur im Rahmen des gesetzlich zulässigen geduldet und unter der Voraussetzung, dass das Kind ein Mindestalter von 15 Jahren erreicht hat. Ausgenommen von dieser Altersgrenze sind gesetzlich zulässige Betriebspraktika im Rahmen einer beruflichen Orientierung.

  4. Gesundheits- und Arbeitsschutz
    Arbeitszeiten entsprechen dem geltenden nationalen Recht oder den einschlägigen ILO-Konventionen. Mehrarbeit muss auf freiwilliger Basis erfolgen. Die nationalen und internationalen Vorschriften für die Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz werden eingehalten. Es sind entsprechende System einzurichten, die Risiken für Gesundheit und Sicherheit vermeiden.

  5. Umweltschutz
    Wir handeln in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und orientieren uns an internationalen Standards, um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und unsere Aktivitäten für den Umwelt- und Klimaschutz kontinuierlich zu verbessern.

4. Umsetzung und Einhaltung

Wir unternehmen geeignete und zumutbare Anstrengungen, die in diesem CoC beschriebenen Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen, zu dokumentieren und anzuwenden. Alle Mitarbeitenden werden zu den Inhalten des CoC sensibilisiert und bedarfsgerecht zu relevanten Themen geschult. Verstöße gegen den CoC werden nicht geduldet und können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen.

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Mindestlohngesetz §13

Information der Unternehmensleitung

Gemäß des geltenden Mindestlohngesetztes (MiLoG) müssen wir sicherstellen, dass sowohl wir selbst als auch von uns beauftragte Dienstleister den gesetzlich festgelegten Mindestlohn bezahlen.
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen legen wir absoluten Wert darauf, alle Verpflichtungen aus dem MiLoG konsequent einzuhalten.
Uns ist es wichtig festzustellen, dass die in § 13 MiLoG normierte Haftung des Auftragnehmers nur im Rahmen und im Zusammenhang mit der Vereinbarung eines Dienst- oder Werkvertrages gilt. Zwischen unseren Häusern gelten allerdings ausschließlich schuldrechtliche Kaufverträge, soweit es sich um die Belieferung Ihres Unternehmens mit Ware handelt. Daher sind wir zwar Ihr Auftragnehmer, aber nicht im Sinne des MiLoG, sondern im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Danach haften wir Ihnen gegenüber ausschließlich für die Erfüllung unserer Verpflichtungen, welche sich aus dem § 433 BGB sowie aus dem jeweils zwischen uns geschlossenen Kaufvertrag ergeben.


Nichtsdestotrotz wollen wir Ihnen hiermit gerne versichern, dass wir unseren vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern selbstverständlich mindestens den nach dem Tarifvertrag für unsere Branche festgelegten Lohn bezahlen und insofern das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) in ihrer jeweils geltenden Fassung beachten. Das gilt auch für bei uns beschäftigte Teilzeitkräfte und sogenannte Minijobber.
Wir beziehen unsere Handelsware ausschließlich bei uns bekannten Herstellern und Importeuren, also aus „verlässlicher“ Quelle. So stellen wir nicht nur die Qualität unserer Produkte sicher, sondern geben Ihnen auch die Gewähr dafür, dass sich auch unsere Lieferanten an geltendes Recht halten.
Daraus ergibt sich, dass wir gemäß unserer Compliance im Zusammenhang mit Warenlieferungen keine einseitigen Verpflichtungserklärungen zum MiLoG
unterzeichnen und auch keine vertraulichen und dem Datenschutz unterliegenden Lohn- und Gehaltsunterlagen aushändigen.

Wir bitten insofern um Ihr Verständnis und Vertrauen.

Sollten Sie beabsichtigen, mit uns einen Dienst- oder Werkvertrag abzuschließen, sichern wir Ihnen als Auftragnehmer selbstverständlich in separater
Form die Einhaltung der MiLoG Bestimmungen durch uns zu. Bitte sprechen Sie uns dazu im Zuge der jeweiligen Vertragsgestaltung an.