Richtlinie zur Nachhaltigkeit für Lieferanten
Erklärung der DANQUINSA GmbH
Nachhaltiges Handeln ist ein wesentlicher Faktor für langfristigen Erfolg. Als Unternehmen fühlen wir uns zur Nachhaltigkeit verpflichtet. Dieses bringen wir im täglichen Denken und Handeln – auch in unseren Leitlinien – zum Ausdruck.
Diesen Ansatz wollen wir nicht nur intern, sondern auch in unseren Geschäftsbeziehungen mit unseren Lieferanten leben.
Diese Nachhaltigkeitsrichtlinie für Lieferanten formuliert daher die Mindestanforderung an unsere Lieferanten:
- Ächtung von Kinder- und Zwangsarbeit
- Einhaltung gesetzlicher Normen
- Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten
- Einhaltung von ethischen Grundsätzen
- Es müssen alle Geschäftsaktivitäten innerhalb der Lieferkette die lokalen Gesetze erfüllen.
MENSCHENRECHTE
Internationale Menschenrechte müssen betreffend lokaler Minderheiten, indigener Völker usw. eingehalten werden. Die Ethische Rekrutierung ist ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsanforderungen an Lieferanten. Sie umfasst die ethische und respektvolle Gestaltung des Einstellungsprozesses, die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Bedingungen sowie die Förderung einer transparenten und respektvollen Arbeitsumgebung. Menschenhandel, Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie Kinderarbeit werden kategorisch untersagt.
ACHTUNG DER GRUNDRECHTE DER MITARBEITER
Den Mitarbeitern sollte eine glückliche und sichere Umgebung sowohl in körperlicher als auch in moralischer Hinsicht geschaffen werden.
Es gilt:
- Chancengleichheit und Gleichbehandlung der Mitarbeiter (ungeachtet ihrer Hautfarbe, Rasse, Nationalität, sozialen Herkunft, etwaiger Behinderung, politischen oder religiösen Überzeugung sowie ihres Geschlechts oder Alters) fördern
- Persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen respektieren
- Niemanden gegen seinen Willen zu beschäftigen oder zur Arbeit zu zwingen
- Inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften nicht dulden
- Die gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit einzuhalten
- Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen
- Belästigungen und Diskriminierungen vermeiden
FAIRE ENTLOHNUNG
Vergütung und Sozialleistungen müssen den Grundprinzipien hinsichtlich Mindestlöhne, Überstunden und gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen entsprechen.
VEREINIGUNGSFREIHEIT
Es wird eine offene und konstruktive Kommunikation mit den Mitarbeitern erwartet. Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen darf nicht eingeschränkt werden.
DISKRIMINIERUNG UND BELÄSTIGUNG
Alle Arbeitsplätze sollen frei sein von Diskriminierung und Belästigung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Religion, Alter, nationaler Herkunft oder Behinderung. Mitarbeiter verdienen gegenseitigen Respekt.
GESUNDHEIT UND SICHERHEIT
Allen Mitarbeitern muss ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld in Übereinstimmung mit anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen geboten werden. Mit geeigneten Maßnahmen sollen arbeitsplatzbedingte Verletzungen und Berufskrankheiten verhindern werden.
MITARBEITERENTWICKLUNG
Die Entwicklung der Mitarbeiter ist eine wesentliche Investition in die Zukunft. Dabei gilt es neben der Entwicklung der fachlichen auch auf die Entwicklung der sozialen und methodischen Kompetenzen zu achten.
UMWELTVERANTWORTUNG
Der Umweltschutz hinsichtlich der gesetzlichen Normen und internationalen Standards ist einzuhalten. Umweltbelastungen sind zu minimieren und der Umweltschutz ist kontinuierlich zu verbessern. Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen gilt es zu minimieren. Gleiches gilt für den Wasserverbrauch. Mit der Ressource Wasser ist pflegsam umzugehen. Wasser- und Luftqualität sollten nicht beeinträchtigt werden. Dieses setzt einen verantwortungsbewussten Umgang mit Chemikalien voraus. Generell gilt es, ressourcenschonend zu wirtschaften und Abfälle weitgehend zu vermeiden.
INTERESSENKONFLIKTE, GESCHENKE UND BESTECHUNGSVERSUCHE
Jegliche Form von Korruption oder Bestechung ist nicht zu tolerieren. Es sollen keine Geschenke oder Zuwendungen angenommen werden, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten. Insbesondere dürfen weder Bestechungsgelder noch andere gesetzeswidrige Zahlungen angeboten, geleistet oder angenommen werden.
FAIRES GESCHÄFTSVERHALTEN
Geschäftspolitik und Preise werden unabhängig festgelegt und nicht mit Wettbewerbern oder anderen unabhängigen Parteien verabredet. Kunden und Lieferanten werden immer fair behandelt.
Plagiate oder Diebstahl geistigen Eigentums gilt es zu unterbinden.
VERANTWORTUNG
Wir erwarten, dass sich jeder Lieferant für die Einhaltung dieser Nachhaltigkeitsrichtlinie verantwortlich fühlt und sich an diese hält.
VERANTWORTUNGSBEWUSSTE ROHSTOFFBESCHAFFUNG
Die Lieferanten der DANQUINSA GmbH unterstützen Aktivitäten, die eine verantwortungsbewusste Rohstoffbeschaffung sicherstellen. Die Beschaffung und der Einsatz von Rohstoffen, die rechtswidrig oder durch ethisch verwerfliche oder unzumutbare Maßnahmen erlangt wurden, sind zu vermeiden. Die Verwendung von Rohstoffen wie zum Beispiel Konfliktmineralien, die von Embargos oder sonstigen Einfuhrbeschränkungen betroffen sind, ist auszuschließen. Die Lieferanten sind daher verpflichtet, diese Rohstoffe in hergestellten Produkten in der Lieferkette zu identifizieren und die Herkunft und Bezugsquellen der von ihnen verwendeten Rohstoffe offenzulegen.